Dashcams

Allerdings gibt es Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) empfiehlt, auf den Einsatz von Dashcams auf öffentlichem Grund zu verzichten, da sie Videoüberwachung auf öffentlichem Grund darstellen und damit gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes verstossen können.
Andere Juristen sehen dies jedoch anders, die rechtliche Situation ist momentan unklar. Es ist jedoch sicher, dass die Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen, auf denen Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar sind, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen und auf dem Zivilweg geahndet werden kann.